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   BVerwG, 15.03.1983 - 1 D 50.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,5531
BVerwG, 15.03.1983 - 1 D 50.82 (https://dejure.org/1983,5531)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1983 - 1 D 50.82 (https://dejure.org/1983,5531)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1983 - 1 D 50.82 (https://dejure.org/1983,5531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Außerdienstliches Führen eines Kraftfahrzeugs ohne die erforderliche Fahrerlaubnis - Gefährliche Körperverletzung und einfache Körperverletzung - Grundsatz der stufenweisen Steigerung der Disziplinarmaßnahmen - Degradierung auf Grund der außergewöhnlich hohen Zahl von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 10.12.1985 - 1 D 97.85

    Verhängung von Disziplinarmaßnahmen - Dienstpflichtverletzung eines Beamten -

    Der Bundesdisziplinaranwalt beruft sich hierzu auf die in ZBR 1983, 245 abgedruckte Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. März 1983 - BVerwG 1 D 50.82 -.

    Die Berufung des Bundesdisziplinaranwalts auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 15. März 1983 - BVerwG 1 D 50.82 - = ZBR 1983, 245 geht fehl.

  • BVerwG, 06.03.2001 - 1 D 6.00

    Kürzung des Ruhegehaltes eines Beamten wegen wiederholter vorsätzlicher und

    In der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 28. März 2000 - BVerwG 1 D 8.99 - m.w.N.) wird darunter gelegentlich ein Beamter verstanden, der die allgemein verbindlichen Normen nicht für sich gelten lasse, sich über alle Gebote der Rechtsordnung hinwegsetze und dem mit Strafen und erzieherischen Maßnahmen ersichtlich nicht beizukommen sei; ein solcher Beamter sei im öffentlichen Dienst grundsätzlich fehl am Platz (vgl. Urteil vom 15. März 1983 - BVerwG 1 D 50.82 - ZBR 1983, 245 = DöD 1983, 222).
  • BVerwG, 28.03.2000 - 1 D 8.99

    Bewertung von außerdienstlichen Warenkreditbetrügereien und Diebstahl

    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 14. Januar 1986 - BVerwG 1 D 27.85 - m.w.N.) wird unter diesem Begriff ein Beamter verstanden, der die allgemein verbindlichen Normen nicht für sich gelten läßt, sich über alle Gebote der Rechtsordnung hinwegsetzt und dem mit Strafen und erzieherischen Maßnahmen ersichtlich nicht beizukommen ist; ein solcher Beamter ist im öffentlichen Dienst fehl am Platz (vgl. Urteil vom 15. März 1983 - BVerwG 1 D 50.82 - <ZBR 1983, 245 = DÖD 1983, 222>).
  • BVerwG, 07.05.1985 - 1 D 109.84

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Bahnbusfahrer wegen

    Zumindest diese Maßnahme wäre, was die Kammer unbeachtet gelassen hat, auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erforderlich gewesen (vgl. hierzu insbesondere die Degradierungsentscheidungen in den Urteilen vom 23. Juni 1976 - BVerwG 1 D 21.75, vom 28. Januar 1981 - BVerwG 1 D 97.79, vom 09. Februar 1982 - BVerwG 1 D 50.82, vom 08. Juni 1982 - BVerwG 1 D 86.81 und vom 23. Mai 1984 - BVerwG 1 D 108.83).
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